Trinkgeld in der Gastronomie

Trinkgeld in der Gastronomie

Gastronomie ohne Trinkgeld, ist wie ein Topf ohne Deckel.

Es ist ein ewiges Streitthema. Ist man dazu verpflichtet Trinkgeld zu zahlen? Wieviel ist angemessen? Wer bekommt das Trinkgeld? Steht es nur der Person zu, die es erhalten hat oder dem ganzen Team? Oder gehört es gar dem Arbeitgeber?
Ein Haufen Fragen und keine eindeutige Antwort. Aber da schaffen wir Abhilfe.

Rechtlicher Hintergrund

Per Definition ist Trinkgeld ein Geldbetrag der zusätzlich zum geforderten Preis freiwillig gezahlt wird. Hier wird also schon einmal klar, dass in Deutschland niemand rechtlich dazu verpflichtet ist Trinkgeld zu bezahlen. Und auch in unseren Nachbarländern besteht keine Trinkgeldpflicht.
Auch Regelungen, dass das Geld an den Chef ausgezahlt werden muss sind nicht rechtens.
„Trinkgeld ist ein Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt“ (Gewerbeordnung §107 (3)). Demnach steht das Trinkgeld allein dem Arbeitnehmer zu.
Jedoch kann es im Arbeitsvertrag festgelegt werden, dass das erhaltene Trinkgeld in einen Fond zu zahlen ist, aus dem auch Personal das nicht im direkten Gästekontakt steht bezahlt wird. Diese Regelung ist inzwischen in einigen Betrieben üblich, sodass auch der Koch oder der Spüler in der Küche vom Erfolg im Restaurant profitieren. Immerhin hätte der Kellner ohne die Hilfe aus der Küche nichts zu liefern.

Die alte Gastro-Weisheit zu diesem Thema sollte immer bedacht werden: Je besser der Service, desto höher üblicherweise das Trinkgeld.

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